Intellectual Property – Wissensbasis

Praxistipp: Wann melde ich eine Domain an? Markenreise – Teil 3

Praxistipp: Wann melde ich eine Domain an? Markenreise – Teil 3

Wenn Sie Ihren Wunschnamen kennen und eine erste Identrecherche durchgeführt haben, wie oben beschrieben, also beim Internetcheck und beim Check von tmview (Suchportal des europäischen Markenamtes) oder dem DPMA Register (Suchportal des deutschen Patent- und Markenamtes) den Wunschnamen eingegeben und nichts gefunden haben, ist es ratsam, sogleich zu prüfen, ob auch die passende Wunschdomain verfügbar ist. Das geht z. B. mithilfe von checkdomain.de oder united-domains.de.

Tipp: Wenn Ihre Wunschdomain verfügbar ist, rate ich, sie gleich zu registrieren, also auch schon vor der Ähnlichkeitsrecherche, sie aber noch nicht in Betrieb zu nehmen. Denn die bloße Registrierung einer Domain stellt keine Verletzung Dritter dar und kostet im Regelfall unter 1 Euro im Monat.

Achtung!

Eine Benutzungsaufnahme auf der Website sollte (bestenfalls) erst dann erfolgen, wenn Ihr Wunschname als Marke eingetragen wurde, weil mit der Benutzungsaufnahme die Gefahr begründet wird, wegen einer Markenverletzung abgemahnt zu werden.

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