Fristen
Wenn Sie die Urkunde über Ihre Markenregistrierung in den Händen halten, gibt es ein paar wichtige Fristen zu beachten.
Widerspruchsfrist: gilt 3 Monate ab Veröffentlichung der Markenregistrierung
Benutzungsschonfrist: 5 Jahre ab Ablauf Widerspruchsfrist/ Rechtskraft Widerspruchsverfahren
Verjährungsfrist: 10 Jahre ab Anmeldetag (eine Marke ist nicht ewig gültig und muss/ kann nach 10 Jahren verlängert werden. Das Markenamt muss hierauf nicht hinweisen. Beachtet man die Frist nicht, läuft die Marke ab.
Kollisionsüberwachung
Die Marke ist eingetragen, die Fristen notiert. Damit ist es noch nicht getan. Denn wenn ich jetzt nicht prüfe, ob es Neueintragungen gibt, die identisch oder ähnlich sind, droht meine Marke zu verwässern. Das übernimmt leider nicht das Markenamt.
Wenn es erst einmal 2-3 identische und/ oder ähnliche Eintragungen gibt, wird es schwer, gegen diese vorzugehen und sich gegen Neuanmeldungen zur Wehr zu setzen.
Deswegen sollte ein Dienstleister mit der Kollisionsüberwachung beauftragt werden, der das Markenregister, in dem Land/ Ländern, in denen Ihre Marke eingetragen ist, nach identischen und/ oder ähnlichen Neueintragungen prüft. Für die Durchsicht und Bewertung der Trefferergebnisse ist juristisches Know-How gefragt, so dass ich auch hier die Einschaltung eines Anwalts empfehle.
Es gibt Mandanten, die sich die Trefferergebnisse selber ansehen und mich in Zweifelsfällen fragen. Ehrlicherweise ist das natürlich fehleranfällig, besser jedoch, als gar keine Überwachung vorzunehmen. Denn dann braucht man m.E. gar nicht erst anzumelden.